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Förderungen

Wohnbauförderung

Wohnbauförderung für Neubauten(Auszahlung nach Erhalt der Benützungsbewilligung)

je Haus 

€ 1000,00

Solaranlage / je m²    (max. 10 m²)

€ 37,00

Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie 25% der Landesförderung

Pellets- Kaminöfen als Gesamtheizsystem  

max. € 200,00

für Scheitholzgebläsekesseln, Kachelzentralheizungsöfen und Pellets- Zentralheizungsöfen

max. € 275,00

Pellets-Zentralheizungsanlagen

max. € 350,00

für Hackschnitzel-Zentralheizungsanlagen

max. € 450,00

Erdwärmeanlagen bzw. Wärmepumpen     

max. € 450,00

Förderung von Photovoltaikanlagen

Sockelbetrag bei mind. 2 m² Kollektorfläche

€ 250,00

je m² zusätzlich ab 3 m² Kollektorfläche

€ 25,00

maximale Förderhöhe

€ 1000,00

Voraussetzung für Gemeindeförderung ist die Förderzusage vom Land oder Bund

Bundesförderung - "Raus-aus-Öl und Gas" 

Seitens des Bundes wird ab 2021/22 die Umstellung eines fossilen Heizungssystems auf ein neues klimafreund-liches Heizungssystem wie zB. Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder Hocheffizienter Fernwärmeanschluss. 

Die Förderhöhe beträgt 35% der Investitionskosten bis max. € 5000,--

Genauere Informationen erhalten Sie auf www.umweltfoederung.at

Sanierungsoffensive 

Ab 2021/22 werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes im Bereich Fassade, Dach/Dachboden-decke, Kellerdecke und Fenster gefördert, darüber hinaus auch Einzelbausanierungen. 

Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich, gefördert werden max. 30 % der förderrelevanten Investitionskosten. 

Gerne können Sie sich auf www.eao.st informieren!

Schul- und Studienbeihilfe: € 80 / Schuljahr

Voraussetzung:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Ardning (auch weiterer Wohnsitz)
  • Bestätigung über die Bezahlung von Schulgeld oder Bestätigung über die Bezahlung von Internatskosten
  • Inskriptionsbestätigung bei Studenten

Die Auszahlung erfolgt längstens bis zum 27. Lebensjahr. (Stichtag: 1. September jeden Jahres).

Seit Wintersemester 2014/2015 - Studienbeihilfe: € 150 je Semester

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz während des ganzen Semesters in der Gemeinde Ardning
  • Inskriptionsbestätigung

Die Auszahlung erfolgt längstens bis zum 27. Lebensjahr. (Stichtag: 1. September jeden Jahres).

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