03. Jan 2025
Einwegpfand ab 2025
Ab sofort gilt in Österreich das neue Einweg-Pfandsystem für Plastik-Flaschen und Alu-Dosen.
In vielen Ländern Europas wird schon lange ein Pfand für PET-Einwegflaschen eingehoben. Aber auch bei unserem Nachbarn Deutschland sind alle gekauften Einwegflaschen schon seit dem 1. Jänner 2003 mit 0,25 Euro bepfandet.
Wofür muss ich Pfand bezahlen?
Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss Pfand gezahlt werden.
Woran erkenne ich Einwegpfandprodukte?
Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet.
Sind alle Einwegprodukte bepfandet?
Derzeit gibt es noch eine Übergangslösung, da noch viele Flaschen und Dosen in den Verkaufsstellen vorhanden sind. Diese dürfen noch bis Jahresende 2025 ohne das Pfandlogo verkauft werden.
Wo kann ich diese Einwegpfandprodukte zurückgeben?
Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen. Die Rücknahme der Einwegpfandverpackungen kann entweder über eine Person (= manuell) oder über einen Rücknahmeautomaten abgewickelt werden.
In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, damit ich das Pfand zurückbekomme?
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Bei der Rückgabe sollte die Flasche oder Dose daher leer, unzerdrückt und das Etikett auf der Verpackung vorhanden und (noch) lesbar sein. Sofern das Pfandlogo und der Barcode jedoch dennoch erkennbar sind, darf die Flasche oder Dose bei der Rückgabe nicht zurückgewiesen werden.