Einheitssatz € 2,46 je m² verbauter Fläche x Berechnungsfaktor lt. § 4, Abs. 2 des Steierm. Wasserleitungsbeitragsgesetzes i.d.g.F. zuzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten für Arbeit und Material. Wasserverbrauchsgebühr:
je Wohnhaus bzw. Wohneinheit mit oder ohne ständige Bewohner wie sonstige Gebäude (Betriebe, Geschäfte, Werkstätten) mit Wasserbezug € 83,41 + 10 %
je Bewohner über 18 Jahre und jeder erste Familienangehörige unter 18 Jahre € 14,53 + 10 %
jeder weitere Familienangehörige unter 18 Jahre € 7,27 + 10 %
alle Arbeitnehmer in Betrieben, Geschäften und Werkstätten € 4,72 + 10 % Kanalanschluss:
€ 12,35 + 10 % je m² Geschossfläche für Wohn- und sonst. Gebäude
€ 6,18 + 10 % je m² Geschossfläche für land- und forstwirtschaftliche Gebäude Kanalbenützungsgebühr:
€ 83,41 + 10 % je Einwohnergleichwert
€ 1,02 + 10 % je m² betriebliche Nutzfläche bzw. Zimmerfläche Müllabfuhr:
€ 114,45 + 10 % je Restmülltonne (120 l)
€ 22,89 + 10 % je Biomülltonne (120 l)
€ 686,75 + 10 % je Container (770 l)
€ 1.030,14 + 10 % je Container (1100 l) Wohnbauförderung:
€ 600,00 Förderung für Solaranlage:
€ 37,00 je m² Kollektorfläche (max. 10m²)
Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie:
€ 200,00 für Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem
€ 275,00 für Scheitholzgebläsekesseln, Kachelzentralheizungsöfen und Pellets - Zentralheizungsöfen
€ 350,00 für Pellets - Zentralheizungsanlagen
€ 450,00 für Hackschnitzel - Zentralheizungsanlagen
Voraussetzung für Förderung: Förderzusage des Landes!
Förderung von Photovoltaikanlagen:
€ 250,00 (Sockelbetrag) bei mind. 2 m² Kollektorfläche
€ 25,00 je m² zusätzlich ab 3 m² Kollektorfläche
€ 1000,00 maximale Förderhöhe
Voraussetzung für Förderung: Förderzusage des Landes!
Bauabgabe:
€ 8,62/m² Geschossfläche für Wohn- und sonstige Gebäude





