Einheitssatz € 2,46 je m² verbauter Fläche x Berechnungsfaktor lt. § 4, Abs. 2 des Steierm. Wasserleitungsbeitragsgesetzes i.d.g.F. zuzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten für Arbeit und Material. Wasserverbrauchsgebühr:
je Wohnhaus bzw. Wohneinheit mit oder ohne ständige Bewohner wie sonstige Gebäude (Betriebe, Geschäfte, Werkstätten) mit Wasserbezug € 83,41 + 10 %
je Bewohner über 18 Jahre und jeder erste Familienangehörige unter 18 Jahre € 14,53 + 10 %
jeder weitere Familienangehörige unter 18 Jahre € 7,27 + 10 %
alle Arbeitnehmer in Betrieben, Geschäften und Werkstätten € 4,72 + 10 % Kanalanschluss:
€ 12,35 + 10 % je m² Geschossfläche für Wohn- und sonst. Gebäude
€ 6,18 + 10 % je m² Geschossfläche für land- und forstwirtschaftliche Gebäude Kanalbenützungsgebühr:
€ 83,41 + 10 % je Einwohnergleichwert
€ 1,02 + 10 % je m² betriebliche Nutzfläche bzw. Zimmerfläche Müllabfuhr:
€ 125,00 + 10 % je Restmülltonne (120 l)
€ 25,00 + 10 % je Biomülltonne (120 l)
€ 750,00 + 10 % je Container (770 l)
€ 1.125,00 + 10 % je Container (1100 l) Wohnbauförderung:
€ 600,00 Förderung für Solaranlage:
€ 37,00 je m² Kollektorfläche (max. 10m²)
Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie:
€ 200,00 für Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem
€ 275,00 für Scheitholzgebläsekesseln, Kachelzentralheizungsöfen und Pellets - Zentralheizungsöfen
€ 350,00 für Pellets - Zentralheizungsanlagen
€ 450,00 für Hackschnitzel - Zentralheizungsanlagen
Voraussetzung für Förderung: Förderzusage des Landes!
Förderung von Photovoltaikanlagen:
€ 250,00 (Sockelbetrag) bei mind. 2 m² Kollektorfläche
€ 25,00 je m² zusätzlich ab 3 m² Kollektorfläche
€ 1000,00 maximale Förderhöhe
Voraussetzung für Förderung: Förderzusage des Landes!
Schul- und Studienbeihilfe: € 73/Schuljahr
Voraussetzung
Wohnsitz in der Gemeinde Ardning (auch weiterer Wohnsitz)
Bestätigung über die Bezahlung von Schulgeld
Bestätigung über die Bezahlung von Internatskosten
Inskriptionsbestätigung bei Studenten
Die Auszahlung erfolgt längstens bis zum 27. Lebensjahr. (Stichtag: 1. September jeden Jahres).
Bauabgabe:
€ 8,62/m² Geschossfläche für Wohn- und sonstige Gebäude





