Räumung Ardninggraben im Bereich Schlufgraben
durch die Gemeinde!
Nach dem die betroffenen Grundeigentümer keine geeigneten Maßnahmen zur Räumung des Ardningbaches setzten, sah sich Bgm. Egger gezwungen, die Räumung wegen Gefahr in Verzug zu veranlassen. Da die Grundbesitzer keine Forderungen für das Räumholz stellen, wurde die Fa. Atztlinger mit der Räumung beauftragt.