Jedes Feitlklubmitglied hat auf Verlangen eines anderen Mitgliedes den Klubfeitl (Markierung FKF) vorzuweisen. Kann er dies nicht, hat er ein Bußgeld von € 0,10 je anwesendes Mitglied ohne weitere Aufforderung in die Klubkasse (im „Florian-Stüberl“ zu entrichten).
Der Feitl muss nicht vorgewiesen werden, wenn ein Mitglied Badehose, kurze Hose, Pyjama, Trainings- oder Jogginganzug trägt.
Sollte ein Vereinsmitglied einem anderen den Feitl abnehmen, muss der Feitl innerhalb von einer Woche beim Vereinswirt abgegeben werden.
Ist einem Mitglied der Feitl abhanden gekommen (Abnahme, Verlust) erhält das Mitglied gegen Bezahlung von € 2,-- seinen eigenen bzw. einen neuen Feitl. vom Präsi oder Vereinswirt.
Der Besitz von zwei oder mehreren Feitl´n ist verboten.
Sollte ein Mitglied aus dem Verein ausscheiden, ist der Vereinsfeitl beim Präsi bzw. Vereinswirt abzugeben. Einen Anspruch auf Geldrückgabe gibt es nicht.
Ein Wiedereintritt eines einmal ausgeschiedenen Mitgliedes ist nur nach Bezahlung eventueller Altlasten bzw. nur nach positiver Entscheidung der Mitglieder (Abstimmung) möglich.
Jedes Mitglied hat beim Betreten des Vereinslokales – bevor Platz genommen wird – die Vereinsglocke zu läuten. Vergisst dies ein Mitglied, ist eine Strafe von € 0,50 in die Vereinskasse zu zahlen.
Wenn Nichtmitglieder die Vereinsglocke läuten, ist von diesen eine Entschädigung für die Abnützung in Form einer freiwilligen Spende für die Klubkasse zu verlangen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr € 24,-- (= € 2,--/Monat). Einzahlungsmöglichkeiten bestehen bei Veranstaltungen des FKF.
Am ersten Freitag jeden Monats findet im Vereinslokal eine Zusammenkunft statt. Der Klub zahlt ein Getränk.